Aktuelles

Infos zur Coronaschutzverordnung ab 28.05.21

Liebe Sportlerinnen und Sportler!

Seit Freitag, den 28.05.21 gilt eine neue Coronaschutzverordnung.

Informationen hierzu und zur Nutzung der Außensportanlagen von der Stadt Neukirchen-Vluyn in Auszügen:

***

Gemäß § 14 Abs. 3 ist Sport im Freien zulässig bei Ausübung von
a) kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung,
b) Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.

Auf dieser Basis werden die Zentrale Sportanlage und die Schulhöfe für Vereine und Privatpersonen für kontaktfreien Sport geöffnet. Dabei beachten Sie bitte , dass zwischen verschiedenen Gruppen beziehungsweise allein Sport treibenden Personen, die gleichzeitig am selben Ort Sport treiben, während der Sportausübung dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten ist.

Für Kontaktsport (Handball, Volleyball, Fußball, Inline-Hockey) erfolgt die Öffnung der Zentralen Sportanlage und der Schulhöfe ausschließlich für Vereine. Die Nutzung für Kontaktsport ist der Stadt im Vorfeld anzuzeigen. Die Vereine sind verantwortlich, die Umsetzung der Regelungen (Testnachweis, einfache Rückverfolgbarkeit) sicher zu stellen.

Hinweise zur Nutzung der Zentralen Sportanlage:
·        Die Toilettenanlage ist geöffnet. Für den Kunstrasenplatz stehen die Toiletten der Sporthalle (Gebäude A) zur Verfügung. Umkleiden und Duschen sind geschlossen.
·        Den Anordnungen der Platzwarte ist Folge zu leisten.

***